Zudem erklärte auch er ausdrücklich, dass er nicht sagen könne, wie viele sich beteiligt hätten. Sie seien vermummt gewesen und umhergerannt (pag. 371 Z. 158). Es sei ein Chaos gewesen und die Leute seien gestresst gewesen (pag. 371 Z. 162 f). Eindrücklich erscheint insbesondere die Aussage des Beschuldigten C.________, wonach ausser ihm «lauter Vermummte» da gewesen seien (pag. 372 Z. 191 f.). Auch etwas später in der gleichen Einvernahme gab er an, dass es «ein paar» gewesen seien (pag. 380/8 Z. 229). Nachvollziehbar sind auch seine weiteren Schilderungen, wonach er nicht mitbekommen habe, wie viele Personen Gegenstände nach draussen und/oder ins Treppenhaus geworfen hätten (pag.