55 und unübersichtliches Geschehen handelte, glaubhaft ist. Ebenso nachvollziehbar ist die Erklärung des Straf- und Zivilklägers AG.________, dass es wegen dem vielen schweren Material aber sicher mehr als eine Person gewesen sein müsse und seine weiteren Ausführungen, wonach die Einsatzkräfte laufend Gegenstände weggeräumt und die Personen das Treppenhaus wieder gefüllt hätten. Die Personen seien schneller gewesen als die Polizei. Der Straf- und Zivilkläger AK.