beim Verlassen der Liegenschaft kontrolliert (vgl. Ziff. I.V. rechtskräftiger Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs). Am BN.________(Datum) kam es zur Räumung der Liegenschaft. 17.2 Wie viele der Anwesenden waren an der Gegenwehr und Gewalt beteiligt? Auch unter diesem Titel kann vorab auf die zutreffende Würdigung der relevanten Beweismittel durch die Vorinstanz verwiesen werden (S. 113 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 3028 ff.).