(Ortschaft) wurde darauf hingewiesen, dass sich der Ausweisungsentscheid nur gegen BL.________ richte. Gleichzeitig wurde das Polizeiinspektorat darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kantonspolizei Bern gestützt auf den gestellten Strafantrag noch strafrechtliche Zwangsmassnahmen prüfe (pag. 768 f.). Am 8. Februar CI.________(Jahr) beantragte das AP.________ bei der Kantonspolizei, das Gebäude sei polizeilich zu räumen (pag. 243 f.; Beilage zum Strafantrag). Am 10. Februar CI.________(Jahr) wurde der Beschuldigte AE.________ beim Verlassen der Liegenschaft kontrolliert (vgl. Ziff.