Am 23. Januar CI.________(Jahr) wurde die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland von der Gesuchstellerin ersucht, das zuständige Polizeiorgan mit dem Vollzug der Ausweisung zu beauftragen (pag. 751). Einem Verbal vom 2. Februar CI.________(Jahr) kann entnommen werden, dass die zuständige Gerichtsschreiberin die Polizeiwache BU.________ informierte, dass demnächst ein Vollstreckungsauftrag an das Polizeiinspektorat der Stadt AO.________ (Ortschaft) erteilt werde und die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland es als notwendig erachte, dass die Kantonspolizei Bern für die Ausweisung beigezogen werde.