Mit Entscheid der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Januar CI.________(Jahr) wurde BL.________ verurteilt, das Gebäude an der AQ.________ (Strasse) innert 3 Tagen seit Erhalt des Entscheides zu räumen und zu verlassen. In Bezug auf «Frau BX.________» und die weiteren rund 33 unbekannten Personen wurde mangels Identifizierbarkeit auf das Ausweisungsgesuch nicht eingetreten. Gleichzeitig wurde BL.________ darauf aufmerksam gemacht, dass die Gesuchstellerin das Regionalgericht Bern-Mittelland veranlassen könne, das zuständige Polizeiorgan mit dem Vollzug der Ausweisung zu beauftragen, sollte sie dem Entscheid keine Folge leisten (pag.