(Strasse) angewiesen seien (pag. 698 ff.). Der Stellungnahme ist eine E-Mail vom 15. Dezember CH.________(Jahr) beigelegt. Daraus geht hervor, dass BT.________ des AP.________ BL.________ informierte, dass «das Gesuch um Ausweisung, nötigenfalls mit polizeilicher Hilfe» beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingereicht worden sei und sie auffordert, die Liegenschaft sofort zu verlassen (pag. 703). Am 21. Dezember CH.________(Jahr) konnte der Beschuldigte M.________ nach Verlassen der Liegenschaft kontrolliert werden (vgl. Ziff. I.V. rechtskräftiger Schuldspruch wegen Hausfriedensbruchs).