53 zu verlassen (pag. 677). Der Gesuchsbegründung kann entnommen werden, dass die beiden Untergeschosse und das Erdgeschoss, nachdem diese saniert und im Jahr 2016 in Betrieb genommen wurden, durch die AY.________ benutzt wurden. Für die Räumlichkeiten in den Obergeschossen wurde im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung die zweite Etappe des Sanierungs-/Umbauprojekts erarbeitet. Es wurde geltend gemacht, die Hausbesetzer/innen hätten freien Zugang zu der sich in den Untergeschossen befindlichen Haustechnik sowie EDV-Erschliessung für das sich im Betrieb befindende Erdgeschoss.