285 Ziff. 2 aStGB vorlagen und die Beschuldigten gegebenenfalls daran teilnahmen, sind Rechtsfragen und werden unter dem Rechtlichen zu prüfen sein. Im Hinblick darauf gilt es die Umstände rund um die Räumung und das Wissen sowie die Absichten der Beschuldigten in sachverhaltlicher Hinsicht zu konkretisieren.