52 schaft begeben und sich in Kenntnis der bevorstehenden Räumung sowie nach Beginn derjenigen dort aufgehalten hätten, obwohl sie mit Gewaltakten/Krawallen hätten rechnen müssen. Dem Beschuldigten AE.________ wird darüber hinaus vorgeworfen und von diesem bestritten, sich aktiv an der Zusammenrottung beteiligt zu haben, indem er selber Pyrotechnika gegen die Einsatzkräfte eingesetzt habe. Ob eine rechtmässige Amtshandlung und eine Zusammenrottung i.S.v. Art. 285 Ziff.