Ab Höhe dieser Sperre bis in den Bereich des dritten Obergeschosses war das Treppenhaus mit Schränken, Türen, Sofas und weiterem Mobiliar versperrt worden. Auch aus den Fenstern wurden Gegenstände gegen die draussen anwesenden Einsatzkräfte geworfen und Feuerwerk abgefeuert. Es ist somit erstellt, dass die Einsatzkräfte (u.a. die Strafund Zivilkläger und der Strafkläger) mittels Gewalt an einer reibungslosen Hausräumung sowie Anhaltung der darin befindlichen Personen behindert worden sind. In Zusammenhang mit der ausgeübten Gewalt ist weiter unbestritten, dass keiner beschuldigten Person – mit Ausnahme des Beschuldigten AE.