Mehrere Male seien Feuerwerksbatterien gezündet worden. Mehrere Raketen seien unkontrolliert gegen ihre Körper geflogen und explodiert (Berichtsrapport AK.________ vom 9. März CI.________(Jahr), pag. 266 f.). Beim Entfernen eines Sofas seien drei Böller in Kopfnähe detoniert, was zu einem Knalltrauma geführt habe. Dabei habe sich der Straf- und Zivilkläger AG.________ einen bis heute andauernden Tinnitus zugezogen (Berichtsrapport AG.________ vom 9. März CI.________(Jahr), pag. 268 f.; vgl. auch seine Aussagen, pag. 346/3 Z. 69 f. und 346/7 Z. 199 f.). Plötzlich habe der Strafkläger AI.________ einen heftigen Knall und Stich am rechten Fuss verspürt.