_ entstanden sei. Aufgrund der Kunststoffpartikel in der Wunde könnte diese durch Geschosse eines Mehrzweckwerfers entstanden sein (pag. 4322 ff.). Rechtsanwältin J.________ führte für den Beschuldigten I.________ zusammengefasst aus, dass die Vorinstanz die zentralen Beweisfragen sorgfältig und zutreffend beantwortet habe. Zudem würden die Aussagen von AS.________ bestätigen, dass es nicht möglich gewesen sei, die Liegenschaft zu verlassen. Dass die Personen das Haus selbst dann nicht verlassen hätten, wenn eine Frist zum Verlassen angesetzt worden wäre, sei eine Mutmassung.