45 Rechtsanwalt Dr. N.________ führte für den Beschuldigten M.________ zusammengefasst aus, dass das Verfahren auf einen verfehlten Polizeieinsatz zurückgehe. Die Polizei habe es unterlassen, eine vorgängige Ansage zu machen und den Beschuldigten keine Gelegenheit zum Verlassen der Liegenschaft eingeräumt. Die Beschuldigten hätten sich am BN.________(Datum) aufgrund des massiven Einsatzes von Zwangsmitteln seitens der Polizei nicht aus dem Haus entfernen können. Im Innern des Gebäudes sei Reizstoff eingesetzt worden. Man habe kaum mehr atmen können.