Das sei absurd. Die Beschuldigte AC.________ habe ausgesagt, dass das Treppenhaus normal ausgesehen habe. Gewisse Gegenstände im Treppenhaus seien in einem besetzten Haus nicht merkwürdig. Ebenso wenig unkonventionelle Lebensformen und das Nichtvorhandensein einer Hausordnung. Zudem könne von Barrikaden nicht auf Gewaltbereitschaft geschlossen werden (pag. 4299 ff.). Advokat Dr. H.________ führte für den Beschuldigten G.________ zusammengefasst aus, dass sich nicht nachweisen lasse, dass sich der Beschuldigte G.________ in einem Haufen befunden habe, aus dem heraus Gewalt gegen Beamte ausgeübt worden sei. Der Beschuldigte G.__