Die Transparente an der Fassade würden nichts darüber aussagen, ob die Eigentümerschaft mit der Besetzung einverstanden sei oder nicht. Das Verlassen der Liegenschaft sei letztlich nicht mehr möglich gewesen. Hätte die Polizei den Anwesenden die Möglichkeit gegeben, das Haus zu verlassen, hätten sich die Beschuldigten aus der Liegenschaft entfernt. Diese Möglichkeit sei sämtlichen Beschuldigten genommen worden. Aufgrund des fortlaufenden Befüllens des Treppenhauses mit Gegenständen sei von einer spontanen Verbarrikadierung auszugehen. Dafür würden auch die Aussagen der Beschuldigten AC.________ und C.________ sprechen.