(Strasse) besetzt habe. Es seien dort keine Gegenstände von ihm gefunden worden und die Plakate an der Fassade der Liegenschaft würden nicht ausreichen, um einen Hausbesetzerwillen zu erstellen. Es dürften nicht alle Besucher/innen einem Kollektiv, welches ein Video ins Internet gestellt habe, zugeordnet werden. Weiter sei nicht erstellt, dass der Beschuldigte Y.________ gewusst habe, sich gegen den Willen des Eigentümers in der Liegenschaft zu befinden. Viele Besetzungen würden von der Eigentümerschaft geduldet werden. Die Transparente an der Fassade würden nichts darüber aussagen, ob die Eigentümerschaft mit der Besetzung einverstanden sei oder nicht.