Sie habe sich kein Bild der Liegenschaft gemacht. Dass sich die Beschuldigten letztlich in einen Kreis gesetzt hätten, sei verständlich. Aus Sicherheitsgründen hätten die Beschuldigten die Nähe zu anderen Menschen gesucht. Schliesslich sei nicht klar, wie der Kreis ausgesehen habe und wo die Beschuldigte K.________ gesessen sei (pag. 4291 ff.).