Auch gemäss der sachverständigen Person sei eine Explosion als Ursache für die Verletzung denkbar. Dazu würden auch die Aussagen des Zeugen AM.________ passen. Dieser sei erfahren mit Verbrennungen und es seien keine Gründe ersichtlich, weshalb er nicht die Wahrheit gesagt haben sollte. Der Beschuldigte AE.________ habe nur punktuell ausgesagt und somit auf die verschärfte Beweislage reagiert. Insbesondere der Russ spreche dafür, dass der Beschuldigte AE.________ mit Feuerwerk hantiert habe. Der Sachverständige habe vorsichtige Angaben gemacht und immer wieder darauf hingewiesen, dass ihm Informationen fehlen würden, um genauere Angaben machen zu können.