nichts mehr wissen. So könne oder wolle sie sich nicht erinnern, wer sich bei ihr im Raum befunden habe, obschon sie dort fast zwei Stunden verbracht habe. Zudem sei klar: Wer in das besetzte Haus gegangen sei, habe mit Bestimmtheit von der Räumung Kenntnis erhalten. Es hätte einen Lift und zahlreiche Balkone gegeben, wo man sich hätte hinbegeben und mit den Einsatzkräften Kontakt aufnehmen können. Die Polizei habe nicht auf alles geschossen, was sich bewegt habe. Dies ergebe sich auch aus den Aussagen der Beschuldigten AC.________. Den Ausgang hätten die Beschuldigten in Eigenregie verbarrikadiert. Die Polizei hingegen habe die Fluchtwege freigeräumt.