Sie habe bei der Staatsanwaltshaft angegeben, dass sie das Haus noch habe verlassen wollen. Irgendjemand habe ihr dann eine Maske übergezogen und zu ihr gesagt, sie solle hochgehen. Sie habe vom Balkonfenster zum anderen Fenster hin und her gewechselt. Auch die Beschuldigte AC.________ müsse sich entgegenhalten lassen, dass sie nicht versucht habe sich aktiv gegenüber den anderen Beschuldigten abzugrenzen und dass sie sich schliesslich in den Kreis gesetzt habe. Über die Geschehnisse als die Polizei im Treppenhaus gewesen sei, will die Beschuldigte AC.________ nichts mehr wissen.