Es wäre auch möglich gewesen, die Polizei anzurufen. Auf der Videoaufnahme sei ersichtlich, dass es eine längere Pause gegeben und Ruhe geherrscht habe. In diesem Zeitpunkt hätten die Beschuldigten sich aktiv distanzieren können und müssen. Schliesslich sei niemand gezwungen worden sich in den vierten Stock zu begeben und sich im Kreis niederzulassen. So hätten zumindest die Beschuldigten AC.________ und C.________ gesagt, dass sie freiwillig dorthin gegangen seien. Das Sitzen im Kreis sei von der Vorinstanz nicht berücksichtigt worden. Weiter sei gemäss dem Beschuldigten C.________ untereinander abgemacht worden, dass niemand im Strafverfahren Aussagen machen werde.