im Strafverfahren nur selektiv Aussagen gemacht habe. Alle Beschuldigten hätten gewusst, dass die Liegenschaft unrechtmässig besetzt sei. Spätestens beim Betreten der Liegenschaft sei erkennbar gewesen, dass die Besetzer/innen die Liegenschaft mit allen Mittel verteidigen werden. Dies könne aufgrund der Transparente an der Fassade und der Aussagen der Beschuldigten AC.________ als erstellt gelten. Die Beschuldigte AC.________ habe gesagt, dass beim Betreten des Hauses jemand eine Metallstange habe entfernen müssen, dass sie auf dem Balkon Holzstecken gesehen habe und dass es für den Fall der Fälle Sachen gehabt habe. Auch der Beschuldigte C.___