39 worden, zudem könne Gummischrot ohnehin nicht zu einer solchen Verletzung führen. Auf die Aussagen des Zeugen AM.________ könne abgestellt werden und zudem könne dem Gutachten entnommen werden, dass die Verletzung durch einen Feuerwerkskörper entstanden sein könnte. Da die Verletzung folglich durch eine Explosion entstanden sei und keine Sprengkörper seitens der Polizei eingesetzt worden seien, müsse sich der Beschuldigte AE.________ im Zentrum des Geschehens befunden haben. Zu berücksichtigen sei auch, dass der Beschuldigte AE.________ im Strafverfahren nur selektiv Aussagen gemacht habe.