Es seien aber weder Gasgranaten noch Rauchbomben eingesetzt worden. Vielmehr sei es gemäss Gutachter möglich, dass die Verletzung durch Pyrotechnika entstanden sei. Dass sich die Verletzung an der Handinnenseite befinde, stehe dem nicht entgegen. An der Handinnenseite könne eine solche Verletzung entstehen, wenn die Pyrotechnika mit einem Stock gehalten werde. Auch der Partikel, welcher sich in der Wunde befunden hätte, spreche nicht gegen die Entstehung der Verletzung durch Pyrotechnika. Es könne sich dabei um ein kleines Stück der Pyrotechnika-Plastikfüsse handeln. Dazu passe auch die Aussage des Zeugen AM.