den sei. Sie habe sich in diesem Moment als Teil dieser Gruppe gesehen. Die Beschuldigte AC.________ habe sich allen Anweisungen gefügt und somit in Kauf genommen, dass sie zur Gruppe gehöre. Der Beschuldigte C.________ habe sich zwar schliesslich bei den Einvernahmen abgegrenzt. Seine Aussagen seien aber nicht vollumfänglich glaubhaft und er habe sich mit seinen Aussagen nicht gegen die Gruppe gestellt. Es sei allen lieber gewesen, zur Gruppe zu gehören, als sich abzugrenzen. Alle Beschuldigten seien Mitläufer/innen. Für eine Distanzierung hätten sie aktiv werden müssen. Dies hätte zwar Mut gebraucht, es wäre aber möglich