Hinzu komme, dass sich die Beschuldigten auch über das Fenster oder den Balkon hätten distanzieren oder im Treppenhaus mit der Polizei Kontakt aufnehmen können. So gehe aus der Videoaufnahme hervor, dass es im Treppenhaus während ganzen fünf Minuten ruhig gewesen sei. Selbst wenn all diese Möglichkeiten unzumutbar gewesen wären, wäre eine Absonderung am Schluss möglich gewesen. Niemand habe ausgesagt, dass es gänzlich unmöglich gewesen wäre, sich von der Gruppe abzusondern. Gemäss der Verteidigung des Beschuldigten C.________ soll sich dieser während der Ausschreitungen bereits im Zimmer der Anhaltung befunden haben.