Vorliegend habe es nämlich keine Einkesselung gegeben. Die Beamten hätten niemanden gehindert, das Haus zu verlassen. Der Ausgang sei vielmehr von den Beschuldigten selbst verbarrikadiert worden. Dass das Verlassen wegen des Rauchs nicht möglich gewesen sein soll, widerspreche den Akten. Es sei zudem erwiesen, dass auch die Beschuldigten Pfefferspray eingesetzt hätten. Die Eingänge bzw. Ausgänge seien schon bevor die Polizei überhaupt ein Megafon hätte in die Hände nehmen können verschlossen gewesen. Hinzu komme, dass sich die Beschuldigten auch über das Fenster oder den Balkon hätten distanzieren oder im Treppenhaus mit der Polizei Kontakt aufnehmen können.