Zudem sei klar, dass die Beschuldigten AC.________ und C.________ kein Bett in der Liegenschaft gehabt hätten. Die von BL.________ angegeben Anzahl von 35 Personen sei plausibler. Weiter könne ausgeschlossen werden, dass es Personen gegeben habe, welche von der Räumung/Hinderung zwar gewusst, sich dann aber distanziert hätten. Selbst wenn nicht ausgeschlossen werden könne, dass noch andere Personen mit den Beschuldigten C.________ und AC.________ im Zimmer gewesen seien, könne ausgeschlossen werden, dass sich jemand distanziert habe. Die Situation unterscheide sich von einer Demo-Situation. Vorliegend habe es nämlich keine Einkesselung gegeben.