37 en Unterlagen und Gegenstände gefunden worden, welche auf einen kurzen Besuch an der AQ.________ (Strasse) wohl kaum mitgenommen worden wären. Das Gemeinschaftsleben sei offensichtlich gepflegt worden. Die Annahme, dass es Personen gegeben habe, welche von der Räumung nichts mitbekommen hätten, sei lebensfremd. Die Vorinstanz sei zum Schluss gekommen, dass 18-20 Personen in der Liegenschaft gewohnt hätten, was als Mindestanzahl zu betrachten sei. Die Vorinstanz habe nämlich trotz Doppelbetten immer nur eine Person addiert. Zudem sei klar, dass die Beschuldigten AC.