Wäre dem dennoch so gewesen, hätten entsprechende Aussagen erwartet werden dürfen. Selbst wenn nicht jeder Person im Haus bewusst gewesen sei, dass die Räumung am BN.________(Datum) stattfinden werde, hätten alle mit der Räumung rechnen müssen. Der aktenkundige Chatverlauf zwischen der Beschuldigten AC.________ und ihrer Kollegin mache nicht den Eindruck, als sei die Beschuldigte AC.________ an diesem Morgen überrascht worden. Es handle sich vielmehr um eine Nachricht einer Person, welche genau gewusst habe, dass es passieren könne, selbst wenn sie nicht gehofft habe, dass es passieren werde. Der Beschuldigte C.__