36 Was den Anklagesachverhalt betreffend den Beschuldigten AE.________ anbelange, sei erstellt, dass dieser an seiner linken Hand eine Verletzung (Wunde) erlitten habe. Es sei aber nicht erwiesen, dass es sich dabei um eine Brandwunde gehandelt habe. Aus diesem Grund lasse sich nicht nachweisen, dass sich der Beschuldigte AE.________ aktiv an der Gewalt beteiligt bzw. Pyrotechnika gegen die Einsatzkräfte eingesetzt habe.