2971 ff und 2984 ff.). Soweit relevant wird direkt im Rahmen der Beweiswürdigung auf die einzelnen Aussagen und Wahrnehmungsberichte eingegangen. 12. Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 39 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2954 ff.). Zu ergänzen ist was folgt: