34 der Stadt AO.________ (Ortschaft), Videoaufnahmen, KTD-Akten [u.a. Pläne und Fotoblätter], Zivilakten zum Exmissionsverfahren, Chatprotokolle der Beschuldigten AC.________, Arztberichte, rechtsmedizinisches Aktengutachten des IRM, usw.). Angesichts der Vielzahl dieser Unterlagen wird davon abgesehen, diese abschliessend aufzulisten. Es kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden, welche die Beweismittel aufgeführt und zutreffend zusammengefasst hat (S. 41 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2956 ff.).