Die oben erwähnten beschuldigte Personen A. bis P. betraten zu einem unbekannten Zeitpunkt ohne Berechtigung bzw. gegen den Willen der Berechtigten (AP.________) die leerstehende Liegenschaft an der AQ.________ (Strasse) (Büro-/Wohnräumlichkeiten) und hielten sich unrechtmässig darin auf, evtl. besetzten diese als Teil des Kollektivs „AZ.________". Anlässlich der Hausräumung am BN.________(Datum), ca. 08:00 Uhr, konnten sie von der Polizei um ca. 10:15 Uhr im Innern der Liegenschaft angehalten werden (vgl. Ziff. 1. vorhergehend). […]