Alle oder ein (Gross-)Teil der Mitglieder der Gruppierung vermummte/n sich mit Sturmhauben bzw. Schutzmasken. Mitglieder der Gruppierung behinderten in der Folge die Mitarbeiter der Polizei mittels Gewalt an einer reibungslosen Hausräumung sowie Anhaltung der darin befindlichen Personen und griffen die Einsatzkräfte (Mitarbeiter der Polizei und Feuerwehr) während ihres Einsatzes zudem tätlich an: