Auf das weitere Argument der Verteidiger/innen, wonach die Wirkungen des Strafantrags beschränkt seien, wird unter dem Rechtlichen (Ziff. IV.21.4.2 hinten) einzugehen sein. 7.2 Rechtliche Grundlagen Für die theoretischen Grundlagen zur Antragsberechtigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 24 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 2939 ff.). 7.3 Einschätzung der Kammer Das Grundstück AQ.________ (Strasse) gehört der AX.________ als Alleineigentümerin/Alleineigentümer (nachfolgend: Liegenschaftseigentümer/ Hauseigentümer/ Eigentümer;