Aufgrund dessen musste selbst allfällig ‘aussenstehenden Besuchern’ klar sein, dass sich die Hausbesetzer einer Hausräumung gewaltsam widersetzen würden. Trotzdem hielten sich die beschuldigten Personen in der Liegenschaft bzw. in der Personenansammlung auf, welche sich am Morgen des BN.________(Datum) vermummte und über einen längeren Zeitraum (rund 2 Stunden) die Zugänge zum Treppenhaus weiter verbarrikadierte und die Einsatzkräfte mit diversen Gegenständen, Flüssigkeiten und Pyrotechniken bewarf, wobei sich niemand von der Gruppe distanzierte oder entfernte und