6.4 Einschätzung der Kammer 6.4.1 Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte Mit Blick auf die zitierten Erwägungen des Bundesgerichts ist der Tatvorwurf in der Anklageschrift vom 3. Juli 2019 genügend umschrieben. Die Anklageschrift enthält konkrete Angaben zu Ort, Datum, Zeit und umschreibt die anlässlich der Räumung erfolgten Ausschreitungen gegenüber der Polizei wie folgt: «Kurz darauf warfen mehrere vermummte Mitglieder der Gruppierung gezielt Gegenstände aus den mehreren geöffneten Fenstern […]», «Im Treppenhaus errichteten mehrere Mitglieder der Gruppierung (fortlaufend) Barrikaden […].