26 die Liegenschaft an der AQ.________ (Strasse) zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Vorsatz betreten habe (u.a pag. 4311) und sich inwiefern dem Hausfriedensbruch angeschlossen habe (pag. 2568 f.). Auch gehe aus der Anklageschrift nicht hervor, welche Personen für welche Zeitdauer in der Liegenschaft verweilt hätten (pag. 2568 f.). 6.2 Rechtliche Grundlagen Nach dem in Art. 9 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; vgl. auch Art. 29 Abs. 2 und Art.