6. Verletzung des Anklagegrundsatzes 6.1 Vorbringen der Beschuldigten In den oberinstanzlichen Parteivorträgen und wie bereits vor der Vorinstanz wurde mehrfach eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend gemacht (vgl. u.a. pag. 4288, 4300, 4304, 4307, 4309 f., 4314, 4324). Zusammenfassend wurde ausgeführt, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, in der Anklageschrift zu umschreiben, welches Verhalten den einzelnen beschuldigten Personen vorgeworfen werde. Es fehle an einem individuellen Tatvorwurf.