25 Mittelland vom 27. August 2014, jeweils unter Auferlegung der Kosten für das Widerrufsverfahren an den Kanton Bern, eingestellt wurden. Die Kammer hat bei allen Beschuldigten den Sanktionenpunkt, das Widerrufsverfahren gegen den Beschuldigten W.________ betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. Dezember 2014, das Widerrufsverfahren gegen die Beschuldigte K.________ und bei allen Beschuldigten die Höhe und Verteilung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu überprüfen.