24  die Bezahlung der amtlichen Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren durch den Kanton Bern (so die Beschuldigten AE.________, AA.________, S.________, U.________, E.________, M.________, C.________ und I.________) oder die Bezahlung der amtlichen Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren durch den Kanton Bern und die Straf- und Zivilkläger (so der Beschuldigte Q.________ und O.________);  die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.