 die Verurteilung zu einer milden/angemessenen Strafe (so die Beschuldigten Q.________, U.________ und E.________);  die Verurteilung zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 487.05 pro beschuldigte Person (vgl. insbesondere die Ausführungen von Fürsprecher R.________ in seinem Plädoyer, denen sich die weiteren Verteidiger/innen anschlossen; pag. 4316) oder (so der Beschuldigte AE.________) die Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 487.05 pro beschuldigte Person an den Kanton Bern;