4.4 Anträge der nichtanschlussberufungsführenden Beschuldigten Die nichtanschlussberufungsführenden Beschuldigten beantragten zusammengefasst und teilweise sinngemäss (pag. 4399, 4407, 4408, 4409, 4411, 4412, 4413, 4414, 4415 und 4325):  die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils (mit Ausnahme der Höhe der erstinstanzlichen Verfahrenskosten), soweit dieses nicht bereits in Rechtskraft erwachsen sei;  die Verurteilung zu einer milden/angemessenen Strafe (so die Beschuldigten Q.__