Die anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien auszuscheiden und dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. AC.________ seien eine Entschädigung in der Höhe der entstandenen Verteidigungskosten gemäss noch einzureichender Honorarnote, einer Entschädigung für die Reisekosten (Anreise zum Flughafen, Flug .________ und Zug .________, retour) in der Höhe von CHF 170.00 (Belege vgl. teilweise Beilage) sowie eine Genugtuung für die vorläufige Festnahme, für die erkennungsdienstliche Behandlung (inkl. WSA) sowie für die Erstellung des DNA-Profils in der Höhe von CHF 500.00 auszurichten.