Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Staatskasse. Die amtliche Verteidigung sei für ihre Aufwendungen gemäss eingereichter Honorarnote zu entschädigen — ohne Rückforderungsvorbehalt gemäss Art. 135 Abs. 4 StPO. 4.3.6 Anträge der Beschuldigten AC.________ Fürsprecher Dr. AD.________ stellte und begründete namens der Beschuldigten AC.________ folgende Anträge (Hervorhebungen im Original; pag. 4406): I. 1. Das Verfahren gegen AC.________ wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie wegen Hausfriedensbruchs, angeblich begangen am BN.________(Datum) an der AQ.________ (Strasse) in AO.________ (Ortschaft), sei einzustellen.