Das Strafverfahren gegen Y.________ wegen Hausfriedensbruch sei vollumfänglich und kostenlos einzustellen; eventualiter sei Y.________ vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs vollumfänglich und kostenlos freizusprechen. 4. Sämtliches erhobenes erkennungsdienstliches Material sowie das erstellte DNA-Profil von Y.________ sei nach Rechtskraft des Urteils zu vernichten. 5. Sämtliche Zivilforderungen der Privatkläger seien vollumfänglich abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen. 6. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Staatskasse.