Vernichtung des DNA-Profils von W.________ sowie sämtliche Resultate der erkennungsdienstlichen Erfassung (insb. Daktyloskopische Daten, Fotografien und Signalement) aus sämtlichen Registern (auch der Kantonspolizei intern) gerichtlich anzuordnen; 10. Das Honorar der amtlichen Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren sei gemäss der eingereichten Honorarnote gerichtlich zu bestimmen; 11. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen; unter Kosten und Entschädigungsfolgen inkl. 7,7% MWST im erst- und oberinstanzlichen Verfahren.