22 walt X.________ vom 31. Dezember 2017 und vom 15. November 2018 vor Einsetzung als amtliche Verteidigung; 6. W.________ sei eine Genugtuung auszurichten in der Höhe von CHF 1'000.00 zzgl. Zins zu 5% seit dem BN.________(Datum) für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse; 7. Die Zivilklagen der Privatklägerschaft seien auf den Zivilweg zu verweisen, eventualiter abzuweisen;